Amtssignatur Gemeinde St. Marien
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde St. Marien auf ihren Formularen eine Amtssignatur aufbringen.
Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt.
Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
- Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde St. Marien gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier
Elektronische Signaturprüfung
http://signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http:://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde St. Marien:
Tel. 07227/8155 oder Email: gemeinde@st-marien.at